es gilt glaub, eine halbe Stunde vorher zu posten, nicht? Gemäss Bloguhr hat er noch rechtzeitig gebloggt, aber die geht glaub nach... Also müsste die Aufstellung vom letzten Spieltag gelten, oder?
edit: nee, die Uhr zeigt an, wann der Post erstmals zur Bearbeitung geöffnet wird... so muss der Kläger also aussagen, dass um 19:30 noch kein Post des Angeklagten veröffentlicht war
der Gerichtsschreiber, oder so